In der Presse

2010

In der Financial Times Deutschland vom 16.2.2010 kommentiert Herr Dr. Patrick Nordhues eine Entscheidung des BGH vom 8.2.2010 zum Rede- und Fragerecht von Aktionären auf Hauptversammlungen. Demnach kann die Rede- und Fragezeit, die einem Aktionär während der Hauptversammlung zusteht, auf 45 Minuten beschränkt werden. Allerdings müsse bei der praktischen Anwendung solcher Vorgaben der Versammlumngsleiter beurteilen, ob zeitliche Beschränkungen angemessen sind oder nicht.

Patrick Nordhues, Bank- und Kapitalmarktrecht


Die Azur 100 listet in ihrer Ausgabe 01/2010 McDermott Will & Emery als einer der Top 50 der renommiertesten Arbeitgeber in der Anwaltsbranche in Deutschland. In der Kategorie „Frauenfreundliche Arbeitgeber“ 2010 schnitt die Kanzlei sehr gut ab und belegte im Top 50 Ranking der attraktivsten Arbeitgeber für junge Juristinnen Platz 6.


Juve Rechtsmarkt nennt in der Februarausgabe 2010 McDermott Will & Emery als Berater des Versicherungskonzerns Generali beim gemeinsamen Erwerb mit der Max Baum Immobilien GmbH eines Grundstückes im Frankfurter Westhafen. Verkäufer war die Westhafen GmbH. Dr. Jens Ortmanns (Federführung) und Sebastian von Lossow bildeten das McDermott Team.

Jens Ortmanns, Sebastian von Lossow, Gesellschaftsrecht, ImmobilienWirtschaftsrecht, Mergers and Acquisitions (M&A)


Die Financial Times Deutschland (FTD) vom 14.01.2010 zitiert Herrn Dr. Uwe Goetker zur verschleppten Insolvenzrechtsreform. Nach Ansicht der Experten sollen angeschlagene Unternehmen durch Änderungen an der Insolvenzordnung bessere Überlebenschancen erhalten. Wichtig sei, das Insolvenzplanverfahren voraussehbarer und planbarer zu machen, sagte Goetker dem Blatt.

Uwe Goetker, Restrukturierung & Insolvenz


Das Handelsblatt vom 11.01.2010 listet McDermott Will & Emery in einem Ranking über die Öffentlichkeitsarbeit der 50 Topkanzleien in Deutschland auf Platz 23. Die Zeitung wertete im Zeitraum zwischen Septmeber 2008 und August 2009 die 19 wichtigsten deutschen Tageszeitungen und Magazine aus. Die Medienbeobachter erfassten redaktionelle Artikel, in denen ein Kanzleiname auftaucht sowie Gastkommentare aus der Feder von Anwälten.


In der Financial Times Deutschland vom 29.12.2009 kommentiert Herr Dr. Patrick Nordhues eine Entscheidung des OLG Frankfurts vom 24.11.2009 zum Thema Prognosepflicht in der Finanzkrise. Dem Urteil zu Folge ist die voraussichtliche Entwicklung eines Unternehmens auch in einem unkalkulierbaren wirtschaftlichen Umfeld zu prognostizieren.

Patrick Nordhues, Bank- und Kapitalmarktrecht

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