In der Presse

2010

Juve Rechtsmarkt nennt in der Septemberausgabe 2010 McDermott Will & Emery als Berater von CUTV GmbH im Rahmen des Verkaufs der Anteile an der Premium Media Solutions GmbH von 51,1 Prozent an den Pay-TV-Sender Sky Deutschland. Dr. Ralf Weisser (Federführung) bildete mit Dr. Peter Bauschatz und Dr. Carsten Böhm das McDermott Team.

Peter Bauschatz, Carsten Böhm, Ralf Weisser, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht & Steuerberatung, Telekommunikation, Medien und Technologie (TMT)


Die Onlineausgabe der Financial Times Deutschland zitiert Dr. Dirk Pohl zum Thema Steuerentlastunggesetz 1999/2000/2002. Die rückwirkende Anwendung mancher Regelungen ist nachaktuellen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Teil verfassungswidrig."Das ist ein ganz deutliches Signal, dass der Gesetzgeber nicht den Spielraum hat, den er zu haben glaubte", sagte Pohl.

Dirk Pohl, Steuerrecht & Steuerberatung


In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.7. kommentiert Dr. Paul Melot de Beauregard die unterschiedlichen Konstellationen in der Tarifregelung, die sich nach einem Firmenverkauf ergeben, verdeutlicht an einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (4 AZR 1023/08).

Paul Melot de Beauregard, Arbeitsrecht


In Initiativbanking aktuell 7/2010 kommentiert Volker Teigelkötter einen aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Thema Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber (8 AZR 287/08), der dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun zur Klärung vorgelegt wurde.

Volker Teigelkötter, Arbeitsrecht


Azur listet in der Ausgabe 1/2010 McDermott Will & Emery als Kanzlei mit einem leistungsbezogenem Vergütungsmodell für Associates.


In der Wirtschaftswoche vom 21.6. wird Dr. Paul Melot de Beauregard zum Thema Fairness beim Gehalt interviewt. Im vorliegenden Fall entschied das Landesarbeitsgericht Rostock, dass Arbeitnehmer mit Kollegen über ihr Gehalt reden dürfen, auch wenn Verträge Verschwiegenheitsklauseln enthiehlten. Dabei müsse der Arbeitgeber bei Festangestellten den Vertrag nicht automatisch an die höhere Gehaltssumme anpassen, außer wenn beide Mitarbeiter dem Tarifvertrag unterliegen oder es eine interne Einordnung in Gehaltsgruppen gebe, so de Beauregard.

Paul Melot de Beauregard, Arbeitsrecht


Juve online nennt am 25.6. McDermott Will & Emery als rechlichen Vetreter von Ideal Standard in einem Kartellverfahren gegen 17 Hersteller von Badezimmer-Ausstattungen.

Kartell- und Wettbewerbsrecht


Die Welt am Sonntag vom 13. Juni 2010 zitiert Dr. Paul Melot de Beauregard zum Urteil im Fall "Emmely". Laut Zeitungsbericht schrecken Arbeitgeber oft vor Abmahnungen zurück, lieber warten sie ab, bis eine Situation eskaliert und sprechen dann direkt eine Kündigung aus. "Arbeitgeber haben bislang nur ungern Abmahnungen ausgesprochen, sagte de Beauregard. "Vorgesetzte fürchten sich häufig vor den Folgen einer Abmahnung.

Paul Melot de Beauregard, Arbeitsrecht


Juve online nennt am 19.5. McDermott Will & Emery als rechlichen Vertreter von Hitachi in einem Kartellverfahren gegen zehn Chiphersteller, die mit der EU-Kommission einen Vergleich um illegale Preisabsprachen bei Speicherchips geschlossen haben.


In Initiativbanking aktuell 5/2010 kommentiert Volker Teigelkötter eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Altersdiskriminierung von Arbeitnehmern (6 AZR 911/08).

Volker Teigelkötter, Arbeitsrecht


Juve Rechtsmarkt 5/2010 nennt Mc Dermott Will & Emery als US-Kanzlei, die ihre Associates leistungsbezogen vergütet.


Die Zeitschrift Personalführung 1/2010 zitiert Frau Dr. Gudrun Germakowski zum Thema Flashmob-Aktionen im Rahmen von Arbeitskämpfen. "In den meisten Branchen besteht für Teilnehmer einer solchen Aktion schnell die Gefahr, sich strafbar zu machen", sagte sie. Heikel werde es dann, wenn Eigentum des Arbeitgebers verletzt werde oder so viele Menschen an einer Aktion teilnehmen, dass der Betrieb eingestellt werden müsste, so Germakowski.

Gudrun Germakowski, Arbeitsrecht


International Tax Review zitiert in der Aprilausgabe 2010 Dr. Dirk Pohl zu einem Grundsatzurteil (C-337/08) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Verrechenbarkeit von Verlusten von ausländischen Tochtergesellschaften. Er sagte, „das Urteil stärkt die Haltung der Bundesregierung“. Demzufolge seien ausländische Tochterkapitalgesellschaft und inländische Muttergesellschaft als steuerlich eigenständig zu behandeln.

Dirk Pohl, Steuerrecht & Steuerberatung


In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. April 2010 kommentiert Dr. Paul Melot de Beauregard ein Urteil des BGA zur politischen Betätigung eines Betriebsrates (7 ABR 95/08). Im Falle eines Verstoßes gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot könne nicht auf Unterlassung geklagt werden. Der Arbeitgeber könne jedoch beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats beantragen. Streitigkeiten über die Zulässigkeit einer bestimmten Betätigung des Betriebsrats könne der Arbeitgeber im Wege eines Feststellungsantrags klären lassen.

Paul Melot de Beauregard, Arbeitsrecht


Die Medienfachzeitschrift text inten zitiert in ihrer Ausgabe 3/2010 Herrn Dr. Ralf Weisser in einer kontroversen Diskussion zur Auktion von mobilen Internet-Frequenzen auf der Euroforum-Fachtagung in Köln.

Ralf Weisser, Telekommunikation, Medien und Technologie (TMT)


In der Börsen-Zeitung vom 17.3.2010 wird Herr Dr. Patrick Nordhues zu einer Entscheidung des LG Frankfurt am Main interviewt, das die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand der Commerzbank für das Geschäftsjahr 2008 für nichtig erklärt.

Patrick Nordhues, Bank- und Kapitalmarktrecht


In der Financial Times Deutschland vom 16.2.2010 kommentiert Herr Dr. Patrick Nordhues eine Entscheidung des BGH vom 8.2.2010 zum Rede- und Fragerecht von Aktionären auf Hauptversammlungen. Demnach kann die Rede- und Fragezeit, die einem Aktionär während der Hauptversammlung zusteht, auf 45 Minuten beschränkt werden. Allerdings müsse bei der praktischen Anwendung solcher Vorgaben der Versammlumngsleiter beurteilen, ob zeitliche Beschränkungen angemessen sind oder nicht.

Patrick Nordhues, Bank- und Kapitalmarktrecht


Die Azur 100 listet in ihrer Ausgabe 01/2010 McDermott Will & Emery als einer der Top 50 der renommiertesten Arbeitgeber in der Anwaltsbranche in Deutschland. In der Kategorie „Frauenfreundliche Arbeitgeber“ 2010 schnitt die Kanzlei sehr gut ab und belegte im Top 50 Ranking der attraktivsten Arbeitgeber für junge Juristinnen Platz 6.


Juve Rechtsmarkt nennt in der Februarausgabe 2010 McDermott Will & Emery als Berater des Versicherungskonzerns Generali beim gemeinsamen Erwerb mit der Max Baum Immobilien GmbH eines Grundstückes im Frankfurter Westhafen. Verkäufer war die Westhafen GmbH. Dr. Jens Ortmanns (Federführung) und Sebastian von Lossow bildeten das McDermott Team.

Jens Ortmanns, Sebastian von Lossow, Gesellschaftsrecht, ImmobilienWirtschaftsrecht, Mergers and Acquisitions (M&A)


Das Handelsblatt vom 11.01.2010 listet McDermott Will & Emery in einem Ranking über die Öffentlichkeitsarbeit der 50 Topkanzleien in Deutschland auf Platz 23. Die Zeitung wertete im Zeitraum zwischen Septmeber 2008 und August 2009 die 19 wichtigsten deutschen Tageszeitungen und Magazine aus. Die Medienbeobachter erfassten redaktionelle Artikel, in denen ein Kanzleiname auftaucht sowie Gastkommentare aus der Feder von Anwälten.


Die Financial Times Deutschland (FTD) vom 14.01.2010 zitiert Herrn Dr. Uwe Goetker zur verschleppten Insolvenzrechtsreform. Nach Ansicht der Experten sollen angeschlagene Unternehmen durch Änderungen an der Insolvenzordnung bessere Überlebenschancen erhalten. Wichtig sei, das Insolvenzplanverfahren voraussehbarer und planbarer zu machen, sagte Goetker dem Blatt.

Uwe Goetker, Restrukturierung & Insolvenz


In der Financial Times Deutschland vom 29.12.2009 kommentiert Herr Dr. Patrick Nordhues eine Entscheidung des OLG Frankfurts vom 24.11.2009 zum Thema Prognosepflicht in der Finanzkrise. Dem Urteil zu Folge ist die voraussichtliche Entwicklung eines Unternehmens auch in einem unkalkulierbaren wirtschaftlichen Umfeld zu prognostizieren.

Patrick Nordhues, Bank- und Kapitalmarktrecht

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