Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei hat wesentliche Entwicklungen im Bereich der Vergütungssysteme mitgeprägt. Seit mehr als 50 Jahren beraten wir Mandanten zu Fragen betrieblicher Leistungen an Arbeitnehmer und hinsichtlich Vergütungssystemen für Führungskräfte. Bei einer immer komplexeren Gesetzgebung und Regulierung sowie zunehmender Internationalisierung der Mitarbeiter ist die Handhabung von Vergütungssystemen immer schwieriger geworden. Arbeitgeber und Treuhänder müssen ihre Programme unter Berücksichtigung neuer staatlicher Vorgaben und Gerichtsentscheidungen regelmäßig überprüfen und anpassen.
Wir beraten Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen effektiv und mandantenorientiert. Wir vertreten mehr als 38 Fortune 500-Unternehmen und 10 Fortune 100-Unternehmen regelmäßig in Fragen zu Vergütungssystemen. Viele unserer Mandanten sind Dienstleistungsunternehmen, die für andere Arbeitgeber Mitarbeiterbeteiligungsprogramme erstellen und verwalten. Durch unsere breite Mandatsbasis sind wir in der Lage, aktuelle Trends frühzeitig zu erkennen und auf absehbare neue rechtliche Vorgaben hinzuweisen.
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- Paul Melot de Beauregard
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