Erneuerbare Energien
Aufgrund der im Kyoto-Protokoll vorgesehenen erheblichen Verminderung von Treibhausgasen und der ehrgeizigen Vorgaben der Richtlinie 2001/77/EG ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen europaweit zu einem der stärksten Wachstumsmärkte avanciert. Unsere Kanzlei hat diese Entwicklung früh erkannt und ein beachtliches Know-how im Bereich der erneuerbaren Energien entwickelt. Insbesondere bei Projekten in den Bereichen Windkraft (inkl. Repowering und Offshore-Windenergie) und Solarenergie (Photovoltaik) beraten wir Entwickler, Hersteller, Betreiber, Private Equity Investoren, Banken und Versicherungen in allen Rechts- und Steuerfragen.
Unsere Anwälte verbinden branchenspezifische Kenntnisse mit rechtlicher Expertise und langjähriger Erfahrung im Projektmanagement. Unsere Beratung reicht vom Planungsstadium über die Entwicklung und Finanzierung von Wind- und Solarparks bis zum Bau, Netzanschluss und Betrieb der Anlagen und erstreckt sich insbesondere auch auf den Kauf, Verkauf oder die gemeinsame Entwicklung (Joint Venture) von Projekten. Diese Projekte sind häufig grenzüberschreitend und erlauben uns, die Vorteile einer reibungslos funktionierenden europaweit tätigen Praxisgruppe von Anwälten zu nutzen, die auf den Bereich der erneuerbaren Energien spezialisiert sind.
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