Mergers and Acquisitions (M&A)
Die Sozietät hat zahlreiche deutsche und internationale Unternehmenskäufe und Übernahmen begleitet. Sie berät in allen Phasen einer Transaktion von der gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Strukturierung, der Gestaltung der Akquisitionsfinanzierung über die Durchführung der Due Diligence bis zur Gestaltung und Verhandlung der Verträge. Das Spektrum der Erfahrung beim Verkauf und Kauf von Unternehmen und Beteiligungen reicht von Management-Buyouts über Auktionen bis hin zu öffentlichen Übernahmeangeboten zum Erwerb börsennotierter Unternehmen. Wir arbeiten dabei eng mit den Spezialisten aus den Bereichen Steuerrecht, Kartellrecht, Kapitalmarktrecht und Arbeitsrecht zusammen. Viele unserer deutschen Anwälte verfügen über besondere Erfahrungen mit Unternehmenstransaktionen mit internationalem Bezug einschließlich der Koordination ausländischer Anwaltsteams aus den betroffenen Rechtsordnungen. Die Sozietät verfügt über weitreichende Erfahrung bei Unternehmenstransaktionen in den verschiedensten Branchen wie des Anlagenbaus, der Automobilindustrie, der Chemie- und Pharmaindustrie, der Stahlindustrie, der Logistikbranche, E-Commerce, Tourismus, Einzelhandel, Energiewirtschaft, Informationstechnologie, Verlagswesen, Medien und Telekommunikation.
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